Montag, 09. Dezember 2024
Notruf: 122

Rettungsgasse

Rettungsgasse in Österreich

Video Rettungsgasse

Ab 1. Jänner 2012 wird auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.

Was ist die Rettungsgasse?

Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.


Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden.

Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.

Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?

  • Schnellere Versorgung von Verletzten
  • Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland)
    1 Min = 10% mehr Überlebenschance, d.h., die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40 Prozent
  • Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallortrascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge
  • breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwerere Einsatz- und Bergefahrzeuge
  • keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
  • Fahrzeuglenker werden verpflichtet, bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
  • Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer
  • System existiert bereits in Nachbarländern
  • einheitliches Prinzip mit den wesentlichen Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien

Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit.

Quelle: NÖ Landesfeuerwehrverband / BFKDO Wr. Neustadt / ASFINAG